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ASoK 5, Mai 2004, Seite 173

OGH: Betriebspension / Valorisierung

1. Die in einem Einzelvertrag erfolgte dynamische Verweisung auf eine Betriebsvereinbarung in der jeweils geltenden Fassung ist grundsätzlich zulässig, und zwar selbst dann, wenn die Betriebsvereinbarung als solche unzulässig ist.

2. Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft haben ihre vertragliche Stellung frei auszuhandeln, wobei gesetzliche, kollektivvertragliche, aber auch auf Betriebsvereinbarung beruhende Positionen einzelvertraglich übernommen werden können. Aus rechtlicher Sicht gibt es keine Einschränkung auf eine bestimmte Form bzw. Ausgestaltung der Pensionszusage eines Vorstandsmitgliedes.

3. Die Valorisierung der Betriebspension eines Vorstandsmitgliedes mit dem Kollektivvertragssatz bzw. dem ASVG-Anpassungsfaktor entkleidet die Betriebspension keinesfalls ihres Zweckes, der Sicherung eines gehobenen Lebensstandards für die Ruhestandsdauer, und ist somit nicht sittenwidrig. - (§§ 914, 915, 879, 1152 ABGB)

( 9 Ob A 261/02 a)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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