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ASoK 5, Mai 2004, Seite 164

Altersteilzeitgeld - Förderhöhe beachten

Dr. Wolfgang Höfle

Altersteilzeitgeld - Förderhöhe beachten (§ 27 AlVG)

Bei Payroll-Checks stellt sich immer wieder heraus, dass vom AMS nur die Förderung des laufenden Bezuges überwiesen wurde. Betroffene Arbeitgeber sollten die richtige Förderhöhe überprüfen. Dies gilt im Besonderen, wenn in der Mitteilung des AMS nur der laufende Anspruchsbetrag steht. Zudem ist zu beachten, dass dem AMS alle relevanten Daten und auch deren Änderungen (z. B. Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage, Gehaltserhöhung, Sonderzahlungen) gemeldet werden. Für Altersteilzeit-Fälle, die vor dem begonnen haben, gilt noch nicht die dreimonatige Verfallsfrist für die Nachforderung von (zu geringen) Förderbeträgen.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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