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ASoK 5, Mai 2004, Seite 155

Der leitende Angestellte im Arbeitsrecht

Unterschiedliche Definitionen in verschiedenen Gesetzen

Dr. Hans Trattner

Der Begriff des „leitenden Angestellten" ist in verschiedenen arbeitsrechtlichen Gesetzen unterschiedlich geregelt. Daher gilt: „Leitender Angestellter" ist nicht gleich „leitender Angestellter". Auf diese einfache Formel kann die diesbezügliche Arbeitsrechtslage gebracht werden, da in verschiedenen Gesetzen der Begriff des leitenden Angestellten unterschiedlich definiert ist. Daraus ergeben sich unterschiedliche Rechtspositionen von Führungskräften, insbesondere hinsichtlich der Frage des Kündigungsschutzes, der Anwendung von Betriebsvereinbarungen bzw. der Beurteilung arbeitszeitrechtlicher Fragen wie z. B. solche betreffend die Überstundenentlohnung.

Im Folgenden wird der leitende Angestellte, wie er in den verschiedenen Gesetzen definiert ist, näher betrachtet.

Leitender Angestellter im Arbeitsverfassungsgesetz

Das ArbVG ist eine der zentralen Rechtsnormen des österreichischen Arbeitsrechtes. Im ersten Abschnitt werden insbesondere die Kompetenzen und Wirkungen des Kollektivvertrages behandelt, im zweiten Abschnitt wichtige betriebsverfassungsrechtliche Inhalte festgelegt.

Die im zweiten Teil des ArbVG enthaltenen betriebsverfassungsrechtlichen Bestimmungen gelten nur für „Arbeitnehmer" im Sinn des ArbVG. Nicht unter den...

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