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Neuerungen in der kollektivvertraglichen Gehaltsordnung für Gewerbeangestellte
Reduzierung der Gehaltsstufen mit Übergangsbestimmungen
Die am in Kraft getretene Gehaltstabelle zum Rahmenkollektivvertrag für Angestellte im Handwerk und Gewerbe, in der Dienstleistung sowie in Information und Consulting (AngKV Gewerbe) brachte ebenso wie die mit gleichem Datum wirksam gewordene Gehaltstabelle zum Kollektivvertrag für Angestellte des Metallgewerbes (AngKV Metallgewerbe) eine Neuordnung der innerhalb einer Verwendungsgruppe infolge von Zeitvorrückung gebührenden Mindestgehälter. Durch Reduzierung der in den Verwendungsgruppen I bis V sowie in den drei Meistergruppen bisher vorgesehenen, vom Ausmaß der zu berücksichtigenden Verwendungsgruppenjahre abhängigen zehn auf acht Gehaltsstufen wurde das Zeitvorrückungsschema dieser Verwendungsgruppen insgesamt „flacher" gestaltet.
1. Das neue Zeitvorrückungsschema
Für alle Angestellten, die am nach der Art ihrer vorwiegend ausgeübten Tätigkeit in einer der angeführten Verwendungsgruppen eingereiht sind und noch nicht das 13. Verwendungsgruppenjahr erreicht haben, gilt ausschließlich das neue Zeitvorrückungsschema. In diesem finden Berufserfahrung und höhere Qualifikation in sieben Biennalstufen ihren Niederschlag. Die nach 12 Verwendungsgruppenjahren bisher noch vorgesehenen we...