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Gesetzwidrige Herausnahme von Ziviltechnikern aus der Pflichtversicherung
Der VfGH hat mit Erkenntnis vom , V 121/03, die als „Bescheid" bezeichnete Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom , GZ 21.130/35-2/99, betreffend das so genannte Opting-out der Mitglieder der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten aus der GSVG-Pflichtversicherung im Bereich Pensionsversicherung als gesetzwidrig aufgehoben: Der gegenständliche Verwaltungsakt sei, obgleich an einen nach generell-abstrakten Merkmalen umschriebenen Personenkreis - insbesondere alle künftigen Ziviltechniker - gerichtet, und folglich als Verordnung zu qualifizieren, nicht wie für eine solche vorgesehen im Bundesgesetzblatt verlautbart worden. Die Aufhebung (kundgemacht in BGBl. II Nr. 157/2004) wird gemäß verfassungsgerichtlicher Anordnung mit Jahresende 2004 wirksam.