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Befristete Ausländerbeschäftigungs-Kontingente in der Land- und Forstwirtschaft 2004
Der BMWA hat - gestützt auf § 5 Abs. 1 AuslBG - für die kurzfristige (maximal sechswöchige) Beschäftigung ausländischer Erntehelfer ein Kontingent von bundesweit 6.315 Personen festgelegt (BGBl. II Nr. 146/2004). Zugleich wurde die zulässige Höchstzahl für die befristete Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer im Wirtschaftszweig Land- und Forstwirtschaft mit 7.280 fixiert (BGBl. II Nr. 147/2004). Beide Quoten sind nach einem entsprechenden Schlüssel auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilt. Staatsbürger der EU-Beitrittsstaaten sind bei der Erteilung der Beschäftigungsbewilligungen zu bevorzugen. Die genannten Verordnungen treten mit Ablauf des außer Kraft.