Suchen Kontrast Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 8, August 2025, Seite 473

Vorrang von DBA gegenüber nationalem Steuerrecht in Spanien

In Spanien war bis vor Kurzem nicht vollständig geklärt, ob nationale Regelungen DBA abändern können (treaty override). Calvo/Arroyo (https://www.internationaltaxreview.com/article/2f0dl14o01wl829yiku80/sponsored/spanish-court-confirms-primacy-of-tax-treaty-provisions-over-domestic-legislation) berichten von einem Urteil des spanischen Höchstgerichts vom , wonach Zinsen auf Eigenkapital, die von brasilianischen Gesellschaften gezahlt werden, für Zwecke des DBA Spanien - Brasilien als Dividenden zu qualifizieren sind und somit nach Art 23.3 des DBA von der Besteuerung in Spanien befreit sind. Dies gelte unabhängig von den Bestimmungen des spanischen Rechts, die mit dahingehend abgeändert wurden, dass Dividenden, die beim ausschüttenden Unternehmen als steuerlich abzugsfähiger Aufwand gelten, von der Befreiung ausgenommen sind. Obwohl sich ab 2016 das nationale Befreiungsregime geändert hat, blieb das DBA Spanien - Brasilien unverändert.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
WP/StB Dr. Gerald Toifl ist Geschäftsführer der Toifl Steuerberatung GmbH in Salzburg.
Daten werden geladen...