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SWI 8, August 2025, Seite 472

Europäische Kommission: Durchführungsverordnung zur Erleichterung des automatischen Austauschs von Steuerinformationen gemäß DAC 9

Die Europäische Kommission hat eine Durchführungsverordnung erlassen, die eine technische Lösung für den automatischen Austausch von Informationen über zusätzliche Steuerbeträge zwischen den Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC 9) vorsieht.

Die neue Durchführungsverordnung legt ein gemeinsames IT-Schema fest, das auf dem von der OECD entwickelten Schema basiert. Damit wird die vollständige Interoperabilität zwischen den Meldungen gemäß DAC 9 und dem OECD-Framework gewährleistet, wodurch der Verwaltungsaufwand für Steuerbehörden und Unternehmen gleichermaßen minimiert wird.

Mit dieser Durchführungsverordnung will die EU technische Lösungen bereitstellen, um den automatischen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten im Rahmen der DAC 9 zu erleichtern, was wiederum die Anwendung der Pillar-II-Richtlinie unterstützt. Letztendlich soll sichergestellt werden, dass die Steuerpflichtigen ihren Verpflichtungen aus der Pillar-II-Richtlinie nachkommen und gleichzeitig die mit der Einhaltung der Steuervorschriften verbundenen Verwaltungskosten minimiert werden. Die Annahme dieser Durchführungsverordnung bestätigt erneut das starke En...

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