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ASoK 2, Februar 2004, Seite 064

OGH: Kündigung / Anfechtung

1. Eine während eines schwebenden Anfechtungsverfahrens über eine vorangegangene Kündigung erneut ausgesprochene Kündigung ist grundsätzlich wirksam.

2. Es ist daher nur konsequent, die ebenfalls unter der Rechtsbedingung eines aufrechten Dienstverhältnisses abgegebene Zustimmung des Betriebsrates zur Kündigung für wirksam zu erachten. - (§ 105 ArbVG)

( 9 Ob A 253/02 z)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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