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OGH: Kündigung / Anfechtung
• 1. Eine während eines schwebenden Anfechtungsverfahrens über eine vorangegangene Kündigung erneut ausgesprochene Kündigung ist grundsätzlich wirksam.
• 2. Es ist daher nur konsequent, die ebenfalls unter der Rechtsbedingung eines aufrechten Dienstverhältnisses abgegebene Zustimmung des Betriebsrates zur Kündigung für wirksam zu erachten. - (§ 105 ArbVG)
( 9 Ob A 253/02 z)