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"Steuerschaden" kein gesicherter Anspruch nach dem IESG
• „Steuerschaden" kein gesicherter Anspruch nach dem IESG
ecolex 12/2003, 931 f.: 8 Ob S 4/03 a.
Der Arbeitnehmer hat geltend gemacht, dass er bei einer fristgerechten Zahlung des Entgelts durch den Arbeitgeber weniger Lohnsteuer bezahlen hätte müssen. Dieser Schaden wird laut OGH vom IESG-Fonds aber nicht gedeckt.
Anmerkung: Interessant an dieser Entscheidung ist aus zivilrechtlicher Sicht folgende Aussage: „Dem Kläger ist grundsätzlich darin beizupflichten, dass der aus der verspäteten Lohnzahlung resultierende ´Lohnsteuerschaden´ einen Schaden darstellt, der mit den das Arbeitsverhältnis kennzeichnenden Hauptpflichten in einem Sachzusammenhang steht." Das bedeutet, dass Arbeitnehmer auf dem Zivilrechtsweg erfolgreich allfällige Lohnsteuer-Schäden einklagen können, wenn infolge Arbeitgeber-Verschuldens eine höhere, nicht rückforderbare Lohnsteuer anfällt.