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ASoK 2, Februar 2004, Seite 60
DZ - Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag
• DZ - Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (§ 122 WKG)
ARD 5460/6/2003.
Der DZ wird in folgenden Bundesländern um 0,02 gesenkt: Burgenland, NÖ, Salzburg, Steiermark, Wien. Z. B. DZ in Wien ab : 0,40 %.