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ASoK 2, Februar 2004, Seite 060

DZ - Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag

Dr. Wolfgang Höfle

DZ - Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (§ 122 WKG)

ARD 5460/6/2003.

Der DZ wird in folgenden Bundesländern um 0,02 gesenkt: Burgenland, NÖ, Salzburg, Steiermark, Wien. Z. B. DZ in Wien ab : 0,40 %.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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