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Beschäftigungsverhältnisse in einem "Drittstaat"
• Beschäftigungsverhältnisse in einem „Drittstaat"
ARD 5457/10/2003: DG-Info NÖ GKK, NÖDIS 10/2003.
Der Beitrag behandelt insbesondere den Begriff „Entsendung": „Ist eine Rückkehr von vornherein ausgeschlossen oder de facto gar nicht möglich, handelt es sich um keine Entsendung." Der Beitrag zählt weitere Kriterien für eine Entsendung auf: Sitz des Unternehmens in Österreich, voraussichtliche Dauer der Entsendung steht bereits fest, arbeitsrechtliches Band bleibt aufrecht,...
Im Zusammenhang mit dem SV-Abkommen Ungarn wird es für möglich gehalten, auch dann von einer Entsendung auszugehen, wenn ein Dienstverhältnis mit der lokalen Tochtergesellschaft begründet wird. Dazu muss das Arbeitverhältnis befristet sein und eine ausreichende (?) Begründung für den Auslandsaufenthalt vorliegen (die nicht steuerlicher Natur sein darf).