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ASoK 2, Februar 2004, Seite 058

Neues aus der Gesetzgebung

Mag. Harald Kaszanits

EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz

Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG)und das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) geändert werden - Begutachtung

Im Zuge der Verhandlungen zur EU-Erweiterung haben sich die 15 derzeitigen und die neuen Mitgliedstaaten in den Verhandlungskapiteln „Freier Personenverkehr" und „Freier Dienstleistungsverkehr" auf ein Übergangsarrangement geeinigt, dem zufolge jeder derzeitige Mitgliedstaat grundsätzlich die Möglichkeit haben soll, seine nationalen Regeln für die Zulassung drittstaatsangehöriger Arbeitskräfte zum Arbeitsmarkt und zur grenzüberschreitenden Dienstleistung während einer Übergangsfrist von maximal sieben Jahren für die neuen EU-Bürger beizubehalten. Dieses Übergangsarrangement ist auch Bestandteil des Beitrittsvertrages, der am in Kraft treten soll.

Für die Republik Malta und die Republik Zypern gelten von vornherein die EU-Freizügigkeit und die EU-Dienstleistungsfreiheit.

In diesem Sinne macht Österreich von der Möglichkeit des Übergangsarrangements Gebrauch, während der Übergangsfrist für den Arbeitsmarktzugang von Staatsangehörigen der neuen Mitgliedstaaten weiterhin seine nationalen und die sich aus bilateralen Abkommen ergebenden Regeln a...

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