zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 2, Februar 2004, Seite 52

Betriebsübergang, auch wenn kein Personal übernommen werden sollte

EuGH zu den Voraussetzungen für das Vorliegen eines Betriebsüberganges bei Auftragnehmerwechsel

Dr. Lukas Stärker

Der EuGH hatte sich im November 2003 auf Basis eines österreichischen Ausgangssachverhaltes mit der Frage zu befassen, ob ein Betriebsübergang vorliegt, wenn ein Auftraggeber, der einen ersten Unternehmer vertraglich mit der gesamten Verpflegung in einem Krankenhaus betraut hat, diesen Vertrag beendet und über dieselbe Leistung einen neuen Vertrag mit einem zweiten Unternehmer abschließt, wenn der zweite Unternehmer zuvor von dem ersten Unternehmer benutzte und beiden nacheinander vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte wesentliche materielle Betriebsmittel verwendet, und dies auch dann, wenn der zweite Unternehmer zum Ausdruck gebracht hat, dass er die Arbeitnehmer des ersten Unternehmers nicht übernehmen wolle. Der EuGH bejahte mit Urteil vom auch in diesem Fall das Vorliegen eines Betriebsüberganges.

1. Sachverhalt

Die vorliegende Rechtsfrage stellte sich in einem Rechtsstreit zwischen der Sodexho MM Catering Gesellschaft mbH (im Folgenden: Sodexho), einem vertraglich mit der Verpflegung in einem Krankenhaus beauftragten Großküchenunternehmen, und Herrn Abler, Küchenhilfe, sowie 21 weiteren Arbeitnehmern aus dem Gastronomiebereich (im Folgenden: Abler u. a.), unt...

Daten werden geladen...