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Kündigung wegen krankheitsbedingter Verminderung der Leistungsfähigkeit
• 1. Die in der Person des Arbeitnehmers gelegenen Gründe, die der Arbeitgeber zur Rechtfertigung der Kündigung gem. § 105 Abs. 3 Z 2 lit. a ArbVG geltend machen kann, müssen nicht vom Arbeitnehmer verschuldet sein.
• 2. Die krankheitsbedingte Verminderung der Leistungsfähigkeit eines Arbeitnehmers, der gerade erst von einem dreimonatigen Krankenstand zurückgekehrt war und der nur mehr halbtags, und auch dann nur in einem konfliktfreien Umfeld und mit geminderter Belastung hätte eingesetzt werden können, beeinträchtigt die betrieblichen Interessen des Arbeitgebers in einem Ausmaß, das die Kündigung des betreffenden Arbeitnehmers rechtfertigt. - (§ 105 Abs. 3 ArbVG)
( 9 Ob A 10/03 s)