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ASoK 1, Jänner 2004, Seite 027

OGH: Vertragsbedienstete / Arzt

Ein Arzt einer Krankenanstalt, auf dessen Arbeitsverhältnis das Vertragsbedienstetengesetz anwendbar ist, der in seinem privaten Herzkatheterlabor die gleichen medizinischen Untersuchungen und Eingriffe vornimmt, die er sonst als Dienstnehmer im Krankenhaus seines Dienstgebers verrichtete, obwohl er vom Dienstgeber zur Einstellung dieser konkurrenzierenden Nebentätigkeit aufgefordert wurde, verwirklicht zufolge dieser über eine bloße Ordnungswidrigkeit hinausgehende Verletzung der Treuepflicht jedenfalls einen Kündigungsgrund gem. § 32 Abs. 2 VBG. - (§ 32 Abs. 2 VBG)

„Der OGH stellte in der Entscheidung vom , 9 Ob A 311/88 (= JBl. 1990, 59), in der die Berechtigung der Entlassung eines Facharztes für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie zu beurteilen war, der neben seiner Tätigkeit als Abteilungsarzt am AKH/ Abteilung für Kiefer- und Gesichtschirurgie eine private Facharztpraxis betreiben wollte, fest, dass auch das Bestreben eines Facharztes, durch eine Privatpraxis Einkünfte zu erzielen und möglichst viele Behandlungen durchzuführen, die pflichtgemäße Erfüllung seines Dienstes als Abteilungsarzt in der Krankenhausabteilung des gleichen Faches beeinträchtigen kann. Es liegt auf der Hand, dass eine kosteninten...

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