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ZWF 4, Juli 2025, Seite 151

Die neue „Datenbeschlagnahme“

Strafprozessuale Eingriffsbefugnisse und ihre grundrechtlichen Grenzen

Raphaela Bauer-Raschhofer

In seinem Erkenntnis vom , G 352/2021, kommt der VfGH zum Ergebnis, dass die Sicherstellung und Auswertung von Daten eines Datenträgers eine besondere Eingriffsintensität aufweist, weil damit Einblicke in den höchstpersönlichen Lebensbereich einer Person und die Erstellung eines umfassenden Verhaltens- und Bewegungsprofils möglich sind. Da die Eingriffsbefugnisse der §§ 110 Abs 1 Z 1 und Abs 4 sowie 111 Abs 4 StPO idF BGBl I 2004/19 kaum gesetzliche Schranken für die Zulässigkeit der Sicherstellung vorsahen, hob der VfGH diese aufgrund eines Verstoßes gegen Art 8 EMRK und § 1 DSG als verfassungswidrig auf. Im Rahmen dieses Beitrags wird untersucht, ob die seit dem in Kraft stehende neue Ermittlungsmaßnahme der „Beschlagnahme von Datenträgern und Daten“ als verhältnismäßig einzustufen ist und den verfassungsrechtlichen Anforderungen standhält.

1. Hintergrund der Normaufhebung und Gesetzesänderungsprozess

Die technologischen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte haben dazu geführt, dass sich die Art möglicher Beweismittel massiv geändert hat. Weder im Einführungszeitpunkt der StPO im Jahr 1975 noch im Jahr 2008, in dem das Strafprozessreformgesetz 2004 in Kraft trat und das System des Ermittlungsverfahrens maßgeblich geändert wurde, dachte der Gesetzgeber d...

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