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Auflösung des Arbeitsverhältnisses während eines Krankenstandes
Bei Auflösung im Krankenstand während der Probezeit endet die Entgeltfortzahlung mit dem Zugang der Auflösungserklärung
Nach § 5 EFZG bzw. § 9 Abs. 1 AngG ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Fall der Kündigung, des von ihm verschuldeten vorzeitigen Austritts oder der ungerechtfertigten Entlassung während eines Krankenstandes das Entgelt über die Dauer des Arbeitsverhältnisses hinaus weiter fortzuzahlen, obwohl das Arbeitsverhältnis mit dem Ablauf der Kündigungsfrist oder dem Zugang der Austritts- bzw. der Entlassungserklärung endet. Die über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses hinausgehende Entgeltfortzahlung kann mit der Ausschöpfung des gesetzlichen Anspruchs auf Krankenentgelt oder einer zuvor eintretenden Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit beendet werden.
1. Zweck der Regelung
Würde der Anspruch des Arbeitnehmers auf Krankenentgelt mit dem Arbeitsverhältnis enden, so könnte der Arbeitgeber durch eine Kündigung oder eine ungerechtfertigte Entlassung während eines Krankenstands den Anspruch auf Entgeltfortzahlung kürzen. Nimmt man beispielsweise an, dass ein Arbeitgeber weiß, dass ein Krankenstand eines Arbeiters mit einer 14-tägigen Kündigungsfrist, voraussichtlich mindestens sechs Wochen dauern wird, so könnte er durch die Kündigung 2/3 des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung beseitigen, falls nicht der § 5 EFZG einen Anspru...