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Fragen zur Anwendung des BMVG auf Arbeitsverhältnisse mit Auslandsberührung
• Fragen zur Anwendung des BMVG auf Arbeitsverhältnisse mit Auslandsberührung
ASoK 10/2003, 327 - 332: Artikel von Walter Neubauer und Erwin Rath.
Die Autoren kommen u. a. zu folgenden interessanten Auslegungsergebnissen: Konzern-Ausnahme (Verbleib im alten Abfertigungsrecht): Nicht entscheidend ist, ob das bisherige Arbeitsverhältnis zum Konzern beendet oder karenziert wird (Seite 328).
Entsendung eines Arbeitnehmers eines ausländischen Arbeitgebers nach Österreich: Da weiterhin das ausländische Arbeitsvertragsrecht anzuwenden ist, kommt das BMVG nicht zur Anwendung. §§ 7 a und 7 b AVRAG beziehen sich nicht auf Beendigungsansprüche (zu Letzteren zählen die Autoren offenbar auch die laufend zu entrichtenden Abfertigungsbeiträge).
Botschaften: Schließt der ausländische Staat - vertreten durch die Botschaft - in Österreich einen Arbeitsvertrag mit Sur-place-Personal über im Inland zu leistende Arbeiten ab, findet nach dem EVÜ österreichisches Arbeitsrecht und damit das BMVG Anwendung.