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ASoK 10, Oktober 2003, Seite 342

OGH: Pflegegeld

Der Rentenbezug einer Versicherten aus Deutschland kann keinen Anspruch auf Bundespflegegeld in Österreich auslösen. - (§ 3 BPGG, Art. 10 a der VO [EWG] Nr. 1408/71 des Rates vom zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern)

„Eine Konsequenz dieser Entscheidung des EuGH [Rs. C-215/99, Jauch, Slg. 2001, I-01901] besteht darin, dass damit das von Österreich verfügte und durch Notifizierung als beitragsunabhängige Sonderleistung (Art. 4 Abs. 2 a i. V. m. Art. 10 a der VO) zur Aufnahme in Anhang II a der VO zunächst legitimierte Exportverbot für das österreichische Bundespflegegeld hinfällig ist (Schrammel/Winkler, Arbeits- und Sozialrecht der Europäischen Gemeinschaft 183), weil das Bundespflegegeld im Anwendungsbereich der Verordnung als Leistung bei Krankheit betrachtet werden muss und als Geldleistung der Krankenversicherung nach den Art. 13 ff. der VO bzw. nach den speziellen S. 343Zuständigkeitsvorschriften für die Leistungen bei Krankheit (vgl. Art. 19 Abs. 1 lit. b, 25 Abs. 1 lit. b und 28 Abs. 1 lit. b der VO) auch in das Ausland zu exportieren ist, wenn die...

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