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ASoK 10, Oktober 2003, Seite 341

OGH: PV/geminderte Arbeitsfähigkeit

Aus dem Ausschluss des Klagerechtes gegen die befristete Zuerkennung der Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit i. S. d. §§ 256 Abs. 3, 271 Abs. 3 ASVG kann nicht geschlossen werden, dass im Falle der Zuerkennung einer zeitlich befristeten Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit durch das Gericht ein Rechtsmittel des Versicherten unzulässig sei. - (§§ 256 Abs. 3, 271 Abs. 3 ASVG)

„Zutreffend verweist die Rekurswerberin darauf, dass das gerichtliche Verfahren in Sozialrechtssachen kein Rechtsmittelverfahren im Sinne einer Überprüfung des bekämpften Bescheides ist, sondern dass mit der Klageerhebung der Bescheid des Sozialversicherungsträgers im Umfang des Klagebegehrens ex lege außer Kraft tritt und die Entscheidungszuständigkeit auf das Gericht übergeht, das über den in der Klage geltend gemachten Anspruch unter Zugrundelegung der Verfahrensregelungen des ASGG und der ZPO zu entscheiden hat (vgl. § 2 Abs. 1 ASGG). Auf das Rechtsmittelverfahren S. 342in Sozialrechtssachen finden daher die Bestimmungen des § 90 ASGG Anwendung, ferner die sowohl für Arbeits- und Sozialrechtssachen geltenden Bestimmungen der §§ 44 - 47 ASGG und subsidiär die allgemeinen Bestimmungen der ZPO über das Rechtsmittelverfahren. Die erwähnten Bestimmungen des ASGG sehen eine gegenüber dem allgemeinen Zivilpro...

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