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ASoK 9, September 2003, Seite 315

OGH: PV/ Berufsausbildung

Die Belegung eines Fernlehrganges zur Vorbereitung auf die Externisten-Reifeprüfung ist keine Schul- oder Berufsausbildung i. S. d. § 252 Abs. 1 Z 1 ASVG. - (§ 252 Abs. 2 Z 1 ASVG)

„Zu beurteilen ist vielmehr, ob eine ausschließlich selbst bestimmte private (jahrelange) Vorbereitung auf die Zulassungsprüfungen zur Externisten-Reifeprüfung Schulausbildung ist. Dies ist zu verneinen. Während bei einem Besuch einer allgemein bildenden Schule mit Erteilung des Unterrichts schon durch die Organisation der Schule die Art und Dauer der Ausbildung nachgewiesen wird, sodass die Zweckerfüllung des Kinderzuschusses gewährleistet ist, ist ein gleicher Nachweis bei einem ausschließlichen Selbststudium des Lehrstoffes zur Vorbereitung auf Zulassungsprüfungen zu einer Externisten-Reifeprüfung i. S. d. § 42 SchulunterrichtsG, die keinen vorangegangenen Schulbesuch verlangt, kaum zu erbringen. Hier liegt es nämlich in der Hand des Schülers, die Ausbildung beliebig lange zu strecken.

[...] Der erkennende Senat hält daher die in SSV-NF 11/92 = SZ 70/158 vertretene Auffassung aufrecht. Danach muss - um eine ‚Schulausbildung' annehmen zu können - es S. 316sich in der Regel um eine Ausbildung im Rahmen einer im weiteren Sinn als Schule ansprechbaren Ein...

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