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ASoK 9, September 2003, Seite 313

OGH: PV/vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden gem. Art. 234 EG folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Ist das Recht betreffend die Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei (insb. Art. 9 des Abkommens zur Gründung der Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei vom ) dahin auszulegen, dass es der Regelung eines Mitgliedstaates entgegensteht, die für den Anspruch auf eine vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit u. a. voraussetzt, dass der Arbeitnehmer innerhalb eines bestimmten Zeitraumes vor dem Stichtag wegen Arbeitslosigkeit eine Geldleistung aus der Arbeitslosenversicherung dieses Mitgliedstaates bezogen hat? Für den Fall der Verneinung der ersten Frage:

S. 3142. Ist Art. 45 Abs. 1 der VO (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit der Arbeitnehmer und Selbständigen sowie deren Familienangehörigen, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der durch die VO (EG) Nr. 118/97 des Rates vom geänderten und aktualisierten Fassung dahin auszulegen, dass er der Regelung eines Mitgliedstaates en...

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