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ASoK 9, September 2003, Seite 312

OGH: PV/Pensionsantrittsalte

Es besteht kein Grund für die Annahme, dass durch die allmähliche, auf zwei Jahre aufgeteilte Erhöhung des Pensionsantrittsalters ab Oktober 2000 um 18 Monate, bei der durch Übergangsbestimmungen sichergestellt ist, dass sie zu keiner Verringerung der Höhe der Pensionen führt, ein gleichheitsrechtlich unzulässiger Eingriff in bestehende Rechtspositionen erfolgt. - (§ 253 b ASVG i. V. m. § 588 ASVG i. d. F. des SRÄG 2000)

„Der Verfassungsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung (s. vor allem VfSlg. 11.665, 15.269 sowie zuletzt etwa im Erkenntnis vom , B 611/00) dargetan, dass keine Verfassungsvorschrift den Schutz erworbener Rechtspositionen gewährleistet, sodass es im Prinzip in den rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers fällt, eine einmal geschaffene Rechtsposition auch zulasten des Betroffenen zu verändern. In dieser Rechtsprechung kommt jedoch auch zum Ausdruck, dass die Aufhebung oder Abänderung von Rechten, die der Gesetzgeber zunächst eingeräumt hat, sachlich begründbar sein muss. Weiters wird darin die Auffassung vertreten, dass auch Eingriffe in bestehende Rechtspositionen, die an sich sachlich gerechtfertigt sind, nicht die Minderung erworbener Rechte jedweder Art in jedwed...

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