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OGH: KV/ Wochengeld
• 1. Das Wochengeld soll einen Ersatz für den mit der Entbindung in Zusammenhang stehenden Verlust des Arbeitsverdienstes darstellen. Der Gesetzgeber entschied sich dabei aber für das Durchschnittsprinzip, das vergangene Werte berücksichtigt, und nicht für das Ausfallsprinzip, das die in Zukunft voraussichtlich zu erwartende Entwicklung in Rechnung stellt. Er nimmt daher in Kauf, dass die Versicherte trotz des Wochengeldes einen Verdienstausfall erleiden kann.
• 2. Bei der Bemessung der Höhe des während des generellen Beschäftigungsverbotes gebührenden Wochengeldes darf eine Versicherte nicht im Hinblick auf ein individuelles Beschäftigungsverbot anders gestellt werden als eine Versicherte, deren Anspruch auf Wochengeld nur während des generellen Beschäftigungsverbotes nach § 3 Abs. 1 MSchG besteht.
• 3. Im Fall eines „durchgehenden" Beschäftigungsverbotes zuerst nach § 3 Abs. 3 MSchG, dann nach § 3 Abs. 1 MSchG ist davon auszugehen, dass im Rahmen des Versicherungsfalles der Mutterschaft voneinander zu unterscheidende Ansprüche auf Wochengeld ausgelöst werden, je nachdem, ob die Schwangere dem individuellen oder dem generellen Beschäftigungsverbot unterliegt.
• 4. In diesem Fall erwirbt die Schwangere mit dem Beginn des generellen...