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ASoK 9, September 2003, Seite 304

Die Scheinanmeldung

Arbeitsrechtliche, gewerberechtliche, steuerliche, zivilrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen

Mag. Wolfgang Müller

Aus unterschiedlichen Motiven werden manchmal Anmeldungen beim zuständigen Krankenversicherungsträger entweder gar nicht oder falsch erstattet. Kaum jemand bedenkt jedoch, dass derartige Scheinanmeldungen gravierende Folgen haben können.

Motive zur Vornahme einer Scheinanmeldung können sowohl auf Dienstgeber- als auch auf Dienstnehmerseite liegen. Grundsätzlich muss ein der Anmeldung entsprechendes Dienstverhältnis vorliegen. Es kommt zuweilen vor, dass entweder der Dienstgeber und/oder der Dienstnehmer an einer derartigen Anmeldung nicht interessiert sind: der Dienstgeber, weil er sich Sozialversicherungsbeiträge ersparen will, der Dienstnehmer, weil er entweder anderweitig bereits versichert ist und zusätzliche Beiträge nicht zahlen will oder kein Interesse an einem zusätzlichen Bekanntwerden einer Einnahmequelle hat, da er Pfändungen, Schulden, Unterhaltsverpflichtungen, etc. hat. Auch kommt es vor, dass ein notwendiger gewerberechtlicher Geschäftsführer nominiert werden muss, da der handelsrechtliche Geschäftsführer keine Befähigung zur Ausübung des entsprechenden Gewerbes hat, aber die Anmeldung des gewerberechtlichen Geschäftsführers, die für die Genehmigung notwendig ist, pro...

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