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ASoK 8, August 2003, Seite 275

OGH: Arbeitszeit / Krankenanstalten

1. Der Hauptantrag, es werde - mit Ausnahme des Geltungsbereiches des Kollektivvertrages für die oberösterreichischen Ordensspitäler - festgestellt, dass Dienstnehmer der Privatkrankenanstalten und Ordensspitäler Österreichs, welche im Schicht- und Turnusdienst beschäftigt sind, pro Feiertag, an dem sie wegen des Feiertages nicht eingeteilt werden, Anspruch auf Herabsetzung ihrer Arbeitszeit für die infolge des Feiertages ausgefallene Arbeit haben, sowie die Eventualanträge [...] werden abgewiesen. - (§ 9 ARG, § 10 AZG, § 5 KA-AZG)

„Aus dem Vorgang der freien Diensteinteilung ergibt sich jedoch (Ch. Klein, Rechtsprobleme der freien Diensteinteilung, DRdA 2000, 209, 210), worauf sich im Wesentlichen auch der Antragsteller stützt, das Problem, dass diejenigen Arbeitnehmer, welche in Übereinstimmung mit § 1 Abs. 4 ARG-VO nicht zum Dienst eingeteilt würden, nicht in den Genuss des Entgelts nach § 9 Abs. 1 ARG kommen, weil bei einer freien Diensteinteilung der für diesen Tag außerdem tatsächlich Diensthabenden niemand eingeteilt ist. Dies sei eine Umgehung einer dem Arbeitgeber gesetzlich auferlegten Verpflichtung (unter Berufung auf B. Schwarz, Arbeitsruhegesetz3, 225, zum Parallelfall einer Teilzeitbeschäftigung). Klein zieht daraus den Schluss, dass auf ...

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