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Abbildung des Erwerbs von Sachanlagen im Wege von non-cash-transactions nach IFRS
Tauschvorgänge stellen eine Möglichkeit dar, Vermögensgegenstände zahlungsmittelneutral anzuschaffen. Die IFRS enthalten explizite Regelungen zur Abbildung derartiger Transaktionen. Diese räumen den Bilanzierern einen gewissen bilanzpolitischen Spielraum ein, der – in Abhängigkeit von der Ausgestaltung der Transaktionen – dazu genutzt werden kann, wichtige KPIs (Key Performance Indicator) zu beeinflussen. Daneben können sich auch erfolgsrechnerische Effekte einstellen.
1. Einleitung
„Ein Tauschvorgang im Sinne des Bilanzrechts liegt vor, wenn als Gegenleistung für einen an einen Dritten abgegebenen Vermögensgegenstand nicht ein Zahlungsanspruch gegenüber dem Dritten oder Zahlungsmittel, sondern z.B. eine Sachanlage oder ein anderer Vermögensgegenstand zugeht.” Wesentliches Charakteristikum ist folglich, dass es zu keinem Abfluss von flüssigen Mitteln kommt. Die IFRS enthalten für diese non-cash-transactions explizite Regelungen, die im Ergebnis dazu führen, dass sie analog einem „normalen” Anschaffungs- oder Veräußerungsvorgang zu behandeln sind. In Abhängigkeit von der konkreten Ausgestaltung der jeweiligen Transaktion kann es bei ihrer Abbildung zu Spielräumen bilanzieller oder auc...