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ASoK 8, August 2003, Seite 271

Abfertigungsanspruch bei Unterbrechung des Dienstverhältnisses

Dr. Wolfgang Höfle

Abfertigungsanspruch bei Unterbrechung des Dienstverhältnisses (§ 23 AngG)

9 Ob A 21/03 h.

Eine Unterbrechung in der Dauer von 25 Tagen zwischen zwei aufeinander folgenden Dienstverhältnissen ist zu lang, um dies als „ununterbrochen" dauerndes Dienstverhältnis i. S. d. § 23 Abs. 1 AngG zu qualifizieren.

Anmerkung: Der längste Zeitraum, der bisher vom OGH als Nicht-Unterbrechung akzeptiert wurde, beträgt 16 Tage. 25 Tage seien aber laut OGH als zu lange Unterbrechung einzustufen, weil dies z. B. auch die Dauer von Betriebsferien übersteige.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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