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Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer
• Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer (§ 131 GSVG)
SV aktuell 3/Juni 2003, 11: 10 Ob S 375/02 y.
Der OGH hat entschieden, dass Verluste aus früheren Jahren nicht mit späteren Erwerbseinkünften verrechnet werden dürfen und somit der Pensionswegfall nicht auf Grund eines derartigen Verlustabzugs verhindert werden kann.
Anmerkung: Der OGH stand einem Verlustausgleich mit früheren Kalenderjahren schon mehrfach ablehnend gegenüber (vgl. z. B. 10 Ob S 54/87 vom , 10 Ob S 57/88 vom , 10 Ob S 321/88 vom ). Der Grund für die Publikation durch die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft liegt wohl im Abgehen von der bisherigen Verwaltungspraxis (SV aktuell 4/1994, 6), dass nicht ausgeschüttete Gewinne unschädlich sind, wenn die Nichtausschüttung zur Abdeckung von Verlusten aus Vorjahren notwendig ist.
Hinzuweisen ist darauf, dass nach OGH-Rechtsprechung auch Verluste aus dem selben Kalenderjahr nicht ausgeglichen werden können (vgl. 10 Ob S 56/98 b vom , 10 Ob S 2064/96 v vom - anders noch 10 Ob S 342/91 vom bei allerdings anderer Rechtslage); begründet wird dies im Wesentlichen damit, dass eine derartige Verlustverrechnung nur im Ausgleichszulagenrecht...