Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 8, August 2003, Seite 270

Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer

Dr. Wolfgang Höfle

Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer (§ 131 GSVG)

SV aktuell 3/Juni 2003, 11: 10 Ob S 375/02 y.

Der OGH hat entschieden, dass Verluste aus früheren Jahren nicht mit späteren Erwerbseinkünften verrechnet werden dürfen und somit der Pensionswegfall nicht auf Grund eines derartigen Verlustabzugs verhindert werden kann.

Anmerkung: Der OGH stand einem Verlustausgleich mit früheren Kalenderjahren schon mehrfach ablehnend gegenüber (vgl. z. B. 10 Ob S 54/87 vom , 10 Ob S 57/88 vom , 10 Ob S 321/88 vom ). Der Grund für die Publikation durch die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft liegt wohl im Abgehen von der bisherigen Verwaltungspraxis (SV aktuell 4/1994, 6), dass nicht ausgeschüttete Gewinne unschädlich sind, wenn die Nichtausschüttung zur Abdeckung von Verlusten aus Vorjahren notwendig ist.

Hinzuweisen ist darauf, dass nach OGH-Rechtsprechung auch Verluste aus dem selben Kalenderjahr nicht ausgeglichen werden können (vgl. 10 Ob S 56/98 b vom , 10 Ob S 2064/96 v vom - anders noch 10 Ob S 342/91 vom bei allerdings anderer Rechtslage); begründet wird dies im Wesentlichen damit, dass eine derartige Verlustverrechnung nur im Ausgleichszulagenrecht...

Daten werden geladen...