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Elektronische strukturierte Meldung über FinanzOnline ab 1. 7. 2025
Neuerungen bei der technischen Umsetzung
Seit hat die Meldung von Einbringungen, Zusammenschlüssen und Realteilungen im Fall der Finanzamtszuständigkeit aufgrund von § 13 Abs 1 UmgrStG und der dazu ergangenen Umgründungsmeldeverordnung (UmgrMV) strukturiert und in der Regel elektronisch zur erfolgen. Da die strukturierte Meldung der - rechtlich wie technisch bereits in einem ersten Schritt umgesetzten - strukturierten Anzeige gemäß § 43 Abs 1 UmgrStG folgt und auch inhaltlich auf diese aufbaut, wurde die Meldung in die technische Umsetzung der Anzeige integriert. Aktuell liegt auch der UmgrStR-Wartungserlass 2025 als Begutachtungsentwurf vor, der die strukturierte Meldung ebenfalls verarbeitet. Dieser Beitrag veranschaulicht die Neuerungen im Fall einer elektronischen strukturierten Meldung über FinanzOnline.
1. Hintergrund
Die Meldung von Umgründungen bei Finanzamtszuständigkeit gemäß § 13 Abs 1 UmgrStG hat - wie in der mit dem AbgÄG 2023 normierten Verordnungsermächtigung bereits in Aussicht gestellt - nach den Vorgaben der UmgrMV strukturiert zu erfolgen. Damit wird der bereits mit dem AbgÄG 2023 beschrittene Weg, sämtliche Umgründungen einheitlich und standardisiert zu erfassen, konsequent fortgesetzt: Während die Anzeige sämtlicher Umgründungen gemäß § 43 Abs 1 UmgrStG bereits für alle nach dem beschlossenen oder vertraglich unterf...