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ASoK 8, August 2003, Seite 267

Neues aus der Gesetzgebung

Mag. Harald Kaszanits

Mitte Juli hat das BMWA das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (Gleichbehandlungsgesetz - GlBG) zur Begutachtung vorgelegt.

Mit dem vorliegenden Entwurf sollen die Antirassismusrichtlinie (RL 2000/43/EG), die Gleichstellungsrahmenrichtlinie (RL 2000/78/EG) und die Änderungsrichtlinie der Gleichbehandlungsrichtlinie (ÄRL 2002/73/EG) umgesetzt werden. Die neuen Regelungen sollen mit in Kraft treten. Das derzeit geltende Gleichbehandlungsgesetz soll am außer Kraft treten.

I. Teil: Gleichbehandung in der Arbeitswelt

Der I. Teil des Entwurfes regelt die Gleichbehandlung in der Arbeitswelt - in der Privatwirtschaft - und enthält Regelungen betreffend die Gleichbehandlung von Frauen und Männern sowie alle Diskriminierungstatbestände gemäß Art. 13 EG-Vertrag (Geschlecht, Rasse, ethnische Herkunft, Religion, sexuelle Ausrichtung).

Weiters soll der Geltungsbereich auch auf arbeitnehmerähnliche Personen ausgedehnt werden. Der Grund dafür ist, dass die RL alle unselbständigen und selbständigen Tätigkeiten erfassen.

Außerdem wird die EU-Entsenderichtlinie auch für den Bereich der Gleichbehandlung umgesetzt.

Der 1. Abschnitt regelt die Gleichbehandlung von Frauen und Männern und ist großteils bereits geltendes Recht.

Allerdings erfolgt eine Ausd...

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