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ASoK 8, August 2003, Seite 261

Dienstgeberbeitrag bei Beschäftigung im Ausland

Gesetzeswidrige Erweiterung der Beitragspflicht durch Erlass des BMSG

Andreas Walch

Mit Erlass vom , GZ 51 0802/8-V/1/03, abgedruckt in AÖFV Nr. 56/2003, hat das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen (BMSG) eine Änderung der Vollziehungspraxis beim Dienstgeberbeitrag (DB) kundgemacht (in der Folge BMSG-Erlass). Der Grund dafür ist die jüngste Judikatur des Europäischen Gerichtshofes, wonach Finanzierungsvorschriften für alle von der EWG-Verordnung Nr. 1408/71 (EWG-VO) erfassten Zweige der sozialen Sicherheit (diese beinhaltet neben der Sozialversicherung auch Familienleistungen) in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen.

Da der DB zur Finanzierung von Familienleistungen dient, besteht DB-Pflicht nur dann, wenn auch Anspruch auf Familienleistungen nach der EWG-VO in Österreich gegeben ist. Vereinfacht gesagt, besteht bei Sozialversicherungspflicht in Österreich auch DB-Pflicht (weil auch Anspruch auf Familienleistungen in Österreich gegeben ist), bei Sozialversicherungspflicht in einem EWR-Staat besteht keine DB-Pflicht in Österreich (weil kein Anspruch auf Familienleistungen in Österreich). In der Folge wird zum einfacheren S. 262Verständnis statt auf die anwendbaren Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit auf die Sozialversicherungspflicht...

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