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ASoK 8, August 2003, Seite 255

Kündigung im Krankenstand?

Eine Kündigung im Krankenstand ist grundsätzlich möglich

Dr. Hans Trattner

Oft wird in der Praxis die Frage gestellt, ob ein Dienstnehmer, der sich im Krankenstand befindet, gekündigt werden kann. Dies ist eindeutig zu bejahen. Es besteht also kein Kündigungsverbot während eines Krankenstandes. Es sind aber bei einer solchen Vorgangsweise gewisse Rechtsfolgen zu beachten.

1. Rechtliche Folgen einer Kündigung im Krankenstand

Wird ein Arbeitnehmer während eines Krankenstandes gekündigt, endet zwar das Dienstverhältnis mit Ablauf der gesetzlichen Kündigungszeit, der Arbeitnehmer kann aber durch die Kündigung nicht um jenes Krankengeld gebracht werden, das ihm ohne Kündigung zugestanden wäre. Wird daher z. B. ein Arbeiter mit einer zweiwöchigen Kündigungsfrist während eines Krankenstandes gekündigt, behält er seinen Anspruch auf Krankenentgelt trotz Ablauf des Arbeitsverhältnisses jedenfalls so lange, als sein Krankenentgeltanspruch nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (das sind in den ersten fünf Jahren immerhin bereits sechs Wochen volles und vier Wochen halbes Entgelt bzw. acht Wochen volles Entgelt bei Arbeitsunfall) nicht ausgeschöpft ist. Bei kürzeren Kündigungsfristen und längeren Krankenentgeltansprüchen ist daher oft über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus Krankenentgelt zu...

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