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Auslandsdienstverhältnis: Anzuwendendes Recht?
Beim Einsatz von Arbeitskräften im Ausland sind arbeitsrechtliche Konsequenzen zu beachten
Hin und wieder kann es vorkommen, dass österreichische Arbeitnehmer an einem ausländischen Arbeitsort - wenn auch nur vorübergehend - eingesetzt werden. Dabei stellt sich die Frage, welche Bestimmungen in arbeitsrechtlicher Sicht anzuwenden sind.
Es ergeben sich Kollisionen insbesondere betreffend Fragen des tatsächlichen Arbeitsortes, Sitz des Arbeitgebers, Anwendung des Arbeitsrechtes allgemein, Beachtung von zwingenden Rechtsvorschriften etc.
Früher wurden diese Fragen im internationalen Privatrechtsgesetz (IPRG), und zwar im § 44, beantwortet.
Dieses Arbeitskollisionsrecht hat insofern eine übernationale Regelung erfahren, als Österreich dem Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (EVÜ) beigetreten ist. Dieses europäische Schuldvertragsübereinkommen - EVÜ trägt auch den Namen „Römisches Schuldvertragsübereinkommen" und ist mit in die einschlägigen Bestimmungen des IPRG aufgenommen worden, wobei gleichzeitig die bisher geltenden Bestimmungen des IPRG aufgehoben wurden.
Da somit § 44 IPRG betreffend Arbeitsvorgänge aufgehoben wurde, erübrigt es sich, auf dessen ursprünglichen Inhalt einzugehen. Vielmehr sollen hier die arbeitsrechtlichen Bestimmungen des EVÜ beleuch...