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ASoK 6, Juni 2003, Seite 203

OGH: Versicherungsschutz / Fußballturnier

Bildet ein als „Medienturnier" bezeichnetes Fußballturnier eine Plattform für Medienkontakte und wurde der Versicherte als Vertreter eines auf den Sportevent- und Marketingbereich spezialisierten Unternehmens dazu eingeladen, so steht die Teilnahme an diesem Fußballturnier unter Unfallversicherungsschutz i. S. d. ASVG. - (§ 175 ASVG)

„Die betreffende Handlung muss vom Versicherten mit der Intention gesetzt werden, seiner - versicherungspflichtigen - Erwerbstätigkeit nachzukommen (subjektive Seite). Die Handlung muss darüber hinaus auch objektiv, d. h. von der Warte eines Außenstehenden, als Ausübung und als Ausfluss dieser Erwerbstätigkeit angesehen werden können. Dabei geht es bei unselbständig Erwerbstätigen in erster Linie um Handlungsweisen, die in Erfüllung des Arbeitsvertrages verrichtet werden und die der Arbeitgeber auf Grund seiner Weisungsbefugnis anordnen kann. Dazu gehören aber auch solche Handlungsweisen, zu denen kein Weisungsrecht besteht, die der Versicherte aber auf Grund seiner persönlichen Abhängigkeit nicht ablehnen kann (SSV-NF 13/92, 7/39 m. w. N. u. a.; RIS-Justiz RS 0084668). Bei Selbständigen - dieser Gruppe ist der Kläger zuzuzählen - richtet sich die Frage, was zur Ausübu...

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