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ASoK 6, Juni 2003, Seite 202

Melde- und Nachweispflichten bei Krankenstand

Dr. Wolfgang Höfle

Melde- und Nachweispflichten bei Krankenstand (§ 8 Abs. 8 AngG)

ARD 5397/12/2003: Experten-Forum - Thomas Rauch.

Interessant ist u. a. folgender Praxis-Tipp: Zur Vorlage einer Krankenstandsbestätigung sind manchmal Regelungen im Dienstvertrag enthalten. Falls der Dienstvertrag vorsieht, dass ab dem vierten Krankenstandstag eine Krankenstandsbestätigung vorzulegen ist, kann der Arbeitgeber die sofortige Vorlage nicht verlangen. Da dies jedoch bei „verdächtigen" Krankenständen dem Arbeitgeber möglich sein sollte, ist es nicht zu empfehlen, derartige Bestimmungen in einen Dienstvertrag aufzunehmen.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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