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Zulässiger Kettendienstvertrag eines ausländischen Zirkusorchester-Musikers
• Zulässiger Kettendienstvertrag eines ausländischen Zirkusorchester-Musikers (§ 863 ABGB, § 7 Abs. 2 AuslBG)
ARD 5402/1/2003: 9 Ob A 89/02 g.
Je öfter die Aneinanderreihung erfolgt, desto strenger sind die inhaltlichen Anforderungen an die Rechtfertigungsgründe für Befristungen. Auch die Dauer der Befristung und die Art der Arbeitsleistung sind in die Überlegungen einzubeziehen.
Der Umstand, dass die Beschäftigungsbewilligung nur befristet erteilt wird, reicht für sich allein nicht aus, um ein gerechtfertigtes Interesse des Arbeitgebers zu begründen, auch den Dienstvertrag nur befristet abzuschließen.
Beim echten Saisonbetrieb, bei dem es jeweils in der „toten Saison" an einer die Beschäftigung des Ausländers rechtfertigenden Grundlage fehlt, ist aber im Hinblick auf die Befristung der Beschäftigungsbewilligung die Notwendigkeit, auch den Dienstvertrag nur befristet abzuschließen, zu bejahen.
Während ein Theaterbetrieb in den Sommermonaten durchaus aufrechterhalten werden könnte und die Einstellung des Spielbetriebs nicht auf die etwa witterungsbedingte Unmöglichkeit, Vorstellungen abzuhalten, zurückzuführen ist, ist einem Zirkus die Aufrechterhaltung des Spielbetriebs nicht möglich.