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Entgelt von Dritten
• Entgelt von Dritten (§ 49 Abs. 1 ASVG)
ZAS 2/2003 (März), 57 - 61: Artikel von Walter Schrammel.
Der Autor sieht in der arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Rechtsprechung der letzten Jahre eine Annäherung dieser beiden Gebiete in der Frage des Entgelts von dritter Seite. Ausschlaggebend sei, ob es sich bei den Bezügen um Gegenleistungen des Dienstgebers oder eines Dritten für die im unselbständigen Beschäftigungsverhältnis erbrachten Arbeitsleistungen des Dienstnehmers handle. Der kausale Zusammenhang zwischen den in Rede stehenden Zahlungen und den im unselbständigen Beschäftigungsverhältnis erbrachten Leistungen könne dann angenommen werden, wenn ein entsprechendes Leistungsinteresse des Dienstgebers besteht. Probleme sieht der Autor allerdings in der Verknüpfung mit dem (Lohn-)Steuerrecht in § 4 Abs. 2 ASVG. Die bei wörtlicher Auslegung entstehende Doppelversicherung könne verfassungskonform so verhindert werden, dass keine gesonderte Versicherungspflicht ausgelöst wird, wenn diese Bezüge schon (in einem anderen Versicherungsverhältnis) im Rahmen des § 49 ASVG erfasst sind.
Anmerkung: Die von Schrammel aufgezeigte Lösungsmöglichkeit könnte auch in ähnlichen Konstellationen fruchtbar gemacht werden, z. B. wenn e...