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ASoK 6, Juni 2003, Seite 198

Neues aus der Gesetzgebung

Mag. Harald Kaszanits

Update Pensionsreform: Regierungsvorlage vom

Gegenüber dem Begutachtungsentwurf des Budgetbegleitgesetzes 2003 (ASoK 4/2003) kam es im Zuge der Regierungsvorlage zu folgenden Änderungen:

Die Gesetzwerdung der Regierungsvorlage bleibt abzuwarten.

1. Pensionsversicherung; Änderungen im ASVG

1.1.Frühpensionen

Die Frühpensionen laufen schrittweise bis 2013 endgültig aus.

1.2. Pensionshöhe - Steigerungsbetrag

Der Steigerungsbetrag soll nicht sofort ab von 2 % auf 1,78 % abgesenkt, sondern pro Versicherungsjahr von derzeit 2 % in Quartalsschritten über drei Jahre auf 1,78 % verringert werden. (§ 606 Abs. 15 ASVG)

-Jahre-Durchrechnung - Deckelung bei Verlusten

Der Durchrechnungzeitraum - Basis der Pensionsbemessungsgrundlage - wird wie geplant von derzeit 15 Jahren auf 40 Jahre verlängert. Um allfällige „Durchrechnungsverluste" verträglich zu halten werden sie mit einer Obergrenze gedeckelt:

Bis zum Jahr 2007 soll der Verlust maximal 3,5 %, in den Jahren 2008 bis 2015 bis zu 7 % und in den Jahren 2016 bis 2028 bis zu 10 % der Vergleichsbemessungsgrundlage betragen. (§ 606 Abs. 5 ASVG)

1.4. Kindererziehungszeiten - Bemessungsgrundlage

Zeiten der Kindererziehung werden künftig die Durchrechnungszeit um drei Jahre pro Kind reduziere...

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