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ASoK 6, Juni 2003, Seite 195

Verwaltungsverfahren in der Sozialversicherung

Über das Rechtsinstitut des Bescheides und sein vielseitiges Anwendungsgebiet

Mag. Wolfgang Müller

Sie erhalten einen mehrseitigen Kontoauszug mit einem abschließenden Saldo in einem größeren Euro-Betrag, sind aber nicht gewillt, den Saldo zu begleichen, weil Sie nicht wissen, wie er ermittelt wurde. Sie erhalten einen Bescheid, mit dem festgestellt wird, dass Sie in den letzten Jahren nicht der Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung unterlagen, Sie also die Beiträge umsonst bezahlt haben. Die Liste derartiger Angelegenheiten kann beliebig fortgesetzt werden. Der folgende Artikel soll nun einen Überblick bieten, wie Sie rechtlich einwandfrei an die Erledigung herangehen können.

1. Begriff der Verwaltungssachen

Unter Verwaltungssachen im Sozialversicherungsrecht fallen insbesondere:

• Feststellung der Versicherungsberechtigung sowie Beginn und Ende der Versicherung,

• Feststellung der Versicherungszugehörigkeit und -zuständigkeit und der Leistungszugehörigkeit und -zuständigkeit,

• Angelegenheiten der Beiträge der Versicherten und ihrer Dienstgeber,

• Streitigkeiten zwischen den Versicherungsträgern bzw. zwischen den Versicherungsträgern und dem Hauptverband.

2. Verwaltungsverfahren

Das Verfahren wird im Wesentlichen durch das allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz ...

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