Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abfertigung und Arbeitgeberinsolvenz
Ein Vergleich der Insolvenzentgeltsicherung vor und nach In-Kraft-Treten des Betrieblichen Mitarbeitervorsorgesetzes
Das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz(BMVG) hat das österreichische Abfertigungsrecht völlig neu konzipiert. Durch die Schaffung von Mitarbeitervorsorgekassen (MV-Kassen) wurde das bisherige leistungsorientierte in ein beitragsorientiertes Abfertigungssystem umgestaltet. Infolge der insolvenzresistenteren Auslagerung von Abfertigungsbeiträgen und deren Veranlagung durch die MV-Kassen wird gleichzeitig der Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds (IAF) entlastet. Es kam daher zu entsprechenden Adaptionen des IESG. Die Auswirkungen dieser Umstrukturierungen werden allerdings zeitverschoben eintreten, sodass auch die IESG-Administration noch eine Zeit lang Abfertigungsansprüche nach altem Recht behandeln wird. Im Folgenden werden die IESG-Sicherung nach altem und neuem Recht dargestellt und mögliche Mischvarianten in der Zukunft aufgezeigt.
1. Abfertigung alt und IESG
1.1. Gesetzliche Abfertigung
Gem. § 1 Abs. 4 a IESG ist der Anspruch auf eine gesetzliche Abfertigung nach den §§ 23 und 23 a AngG oder einer anderen gleichartigen Rechtsvorschrift bis zu gewissen Höchstgrenzen, die sich an der einfachen bzw. zweifachen Höchstbeitragsgrundlage des ASVG orientieren, gesichert. Die Limitierung bezieht sich jeweils auf den Abfertigungsbruttoan...