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OGH: PV / Kindererziehungszeiten
• § 227 a Abs. 3 ASVG, wonach in einem anderen Vertrag statt dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum zurückgelegte Kindererziehungszeiten nur unter der Voraussetzung, dass sie nach dem In-Kraft-Treten dieses Abkommens zurückgelegt wurden und für die betreffenden Kinder Anspruch auf eine Geldleistung aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft nach S. 136diesem oder einem anderen Bundesgesetz bzw. auf Betriebshilfe nach dem Betriebshilfegesetz besteht oder bestanden hat, anzurechnen sind, widerspricht dem europäischen Gemeinschaftsrecht. - (§ 227 a Abs. 3 ASVG)
( 10 Ob S 61/02 x)