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OGH: Arbeitszeit
• Die notwendige Einstellung eines Semmelbackofens bei Vollbetrieb während der Nachtzeit stellt einen Betriebsnotstand i. S. d. § 20 Abs. 1 lit. b AZG dar. - (§ 20 Abs. 1 lit. b AZG, § 27 Z 1 und 4 AngG)
( 8 Ob A 268/01 x)