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ASoK 4, April 2003, Seite 126

OGH: Abfertigungsbetrag / Reduzierung

1. Bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses bezogene Folgeprovisionen gem. dem Kollektivvertrag für Angestellte der Versicherungsunternehmen-Außendienst (KVA) sind in die Bemessungsgrundlage der Abfertigung einzubeziehen.

2. Die Reduzierung des errechneten Abfertigungsbetrags um die nach Ende des Arbeitsverhältnisses auszuzahlende Folgeprovision i. S. d. § 6 KVA ist rechtswidrig. - (§ 23 AngG, § 6 des KV für Angestellte der Versicherungsunternehmen-Außendienst [KVA])

( 9 Ob A 91/02 a)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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