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OGH: Abfertigungsbetrag / Reduzierung
• 1. Bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses bezogene Folgeprovisionen gem. dem Kollektivvertrag für Angestellte der Versicherungsunternehmen-Außendienst (KVA) sind in die Bemessungsgrundlage der Abfertigung einzubeziehen.
• 2. Die Reduzierung des errechneten Abfertigungsbetrags um die nach Ende des Arbeitsverhältnisses auszuzahlende Folgeprovision i. S. d. § 6 KVA ist rechtswidrig. - (§ 23 AngG, § 6 des KV für Angestellte der Versicherungsunternehmen-Außendienst [KVA])
( 9 Ob A 91/02 a)