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Keine Lohnsteuerpflicht von Botenfahrern
• Keine Lohnsteuerpflicht von Botenfahrern (§ 47 Abs. 2 EStG)
ARD 5380/13/2003: (Aufhebung infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften).
Botenfahrer, die nach der tatsächlichen Abwicklung ihres „Werkvertrages" Funkaufträge des Botendienstunternehmens ablehnen können, daher weisungsungebunden sind und im Falle einer umsatzabhängigen Entlohnung ein Unternehmerwagnis tragen, unterliegen nicht der Lohnsteuer- und Dienstgeberbeitragspflicht.