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ASoK 4, April 2003, Seite 125

Rückstellung für GSVG-Nachzahlungen

Dr. Wolfgang Höfle

Rückstellung für GSVG-Nachzahlungen (§ 9 EStG)

ARD 5381/18/2003: ESt-Protokoll 2002, .

Sowohl der §-5-Ermittler als auch der §-4-Abs.-1-Ermittler können von einem Passivierungswahlrecht Gebrauch machen.

Handelsrechtlich dürften die GSVG-Beiträge hingegen weder abzugs- noch rückstellungsfähig sein, da es sich um Aufwendungen des Unternehmers und nicht des Unternehmens handelt.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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