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Arbeitnehmereigenschaft eines Gesellschafter-Geschäftsführers - Betriebsübergang
• Arbeitnehmereigenschaft eines Gesellschafter-Geschäftsführers - Betriebsübergang (§ 3 AVRAG)
ARD 5378/2/2003: 8 Ob A 68/02 m.
Kommt einem Gesellschafter-Geschäftsführer die Sperrminorität zu, ist mangels persönlicher Abhängigkeit seine Arbeitnehmereigenschaft zu verneinen und sein Beschäftigungsverhältnis geht im Falle eines Betriebsübergangs nicht auf den Erwerber über.
Anmerkung: Grillberger, WBl. 5/2001, 204 ff., hat diese Thematik umfassend behandelt und ist auch zum Ergebnis gekommen, dass vom Betriebsübergang (nur) jene Anstellungsverhältnisse von Geschäftsführern erfasst sind, die nach nationalem Arbeitsrecht als Arbeitnehmer gelten.