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ASoK 4, April 2003, Seite 125

Arbeitnehmereigenschaft eines Gesellschafter-Geschäftsführers - Betriebsübergang

Dr. Wolfgang Höfle

Arbeitnehmereigenschaft eines Gesellschafter-Geschäftsführers - Betriebsübergang (§ 3 AVRAG)

ARD 5378/2/2003: 8 Ob A 68/02 m.

Kommt einem Gesellschafter-Geschäftsführer die Sperrminorität zu, ist mangels persönlicher Abhängigkeit seine Arbeitnehmereigenschaft zu verneinen und sein Beschäftigungsverhältnis geht im Falle eines Betriebsübergangs nicht auf den Erwerber über.

Anmerkung: Grillberger, WBl. 5/2001, 204 ff., hat diese Thematik umfassend behandelt und ist auch zum Ergebnis gekommen, dass vom Betriebsübergang (nur) jene Anstellungsverhältnisse von Geschäftsführern erfasst sind, die nach nationalem Arbeitsrecht als Arbeitnehmer gelten.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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