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Neue Möglichkeiten für Schiedsverfahren im Arbeitsrecht?
• Neue Möglichkeiten für Schiedsverfahren im Arbeitsrecht? (§ 9 Abs. 2 ASGG)
RdW 3/2003, Artikel-Nr. 131: Artikel von Ralf Peschek.
Während bei Geschäftsführern und AG-Vorständen Schiedsvereinbarungen für wechselseitige Ansprüche aus dem Dienstvertrag zulässig sind, sieht der Autor bezüglich Schadenersatzansprüchen S. 125der Kapitalgesellschaft gegen das Geschäftsführungsorgan Probleme betreffend die Schiedsfähigkeit.